30 häufige Fragen nach Autounfall:
Hier kommen sachverständige Expertenantworten (ganz ohne KI)!
Vor allem nach dem ersten Autounfall herrscht Chaos:
Vor allem nach dem ersten Autounfall herrscht Chaos: In dieser stressigen Ausnahmesituation schwirren Ihnen viele Fragen durch den Kopf. Wer hat schon Routine mit der Schadenregulierung nach einem Autounfall?
WIR als versicherungsunabhängige Kfz Gutachter in ganz Hamburg! Wir stehen für Soforthilfe nach Ihrem Anruf unter 0179 / 59 92 599, inklusive Mittagspausen-Service. Gutachtenerstellung in 24 Stunden und Kundenservice, der Sorgen schnell vergessen lässt.
Die-Unfallhelfer: Ihre Profis für Kfz-Schadenregulierung in Hamburg
Lesen Sie hier die wichtigsten Antworten auf die häufigsten Fragen. Ihre Frage ist nicht dabei? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder melden Sie Ihren Schaden. Machen Sie sich das Leben nach dem Autounfall nicht unnötig schwer, indem Sie Ihre Rechte kennen.
Häufige Fragen von Unfallgeschädigten
Sichern Sie zuerst die Unfallstelle, bei Verletzten Rettungskräfte anfordern und bei Bedarf Erste Hilfe leisten. Nehmen Sie dann mit Unfallbericht, Unfallskizze und Fotos eine umfassende Beweissicherung vor. Rufen Sie für Soforthilfe Die-Unfallhelfer noch am Unfallort in Hamburg (0179 / 59 92 599). Wir helfen Ihnen durch die Schadenregulierung.
Bei eindeutiger Schuldfrage besteht keine formale Notwendigkeit. Dieser Schritt kann aus Gründen der Beweissicherung aber sinnvoll sein. Notwendig erscheint die Schadenmeldung, wenn eine Teilschuld im Raum steht. Dann müsste auch die eigene Versicherung für den Schaden je nach Haftungsquote einspringen.
Fahrerflucht ist gemäß § 142 StGB strafbar, was für alle Unfallbeteiligten gilt. Ist der Unfallgegner flüchtig und haben auch Zeugen kein Kennzeichen zur Identifikation via Zentralruf der Kfz-Versicherer gesehen, sollten Sie umgehend Anzeige gegen Unbekannt stellen und die Polizei zur Unfallstelle rufen.
Bei Haftpflichtschaden (= fremdverschuldeter Unfall) ist die gegnerische Versicherung NICHT weisungsberechtigt! Sie können den geschickten Gutachter ablehnen und selbst von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Lehnen Sie den gegnerischen (!) Versicherungsgutachter ab, da er im Gegensatz zu einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen nicht in Ihrem Interesse arbeiten wird.
Auch hier gilt: Unfallstelle sichern, Beweise sichern (Unfallbericht, Fotos) und Zeugen fragen. Bei Fahrerflucht die Polizei rufen, ein Zettel an der Windschutzscheibe ist KEINE rechtskonforme Lösung. Eventuell können Aufzeichnungen von Sicherheitskameras genutzt werden, um im Fall von Fahrerflucht das Geschehen aufklären zu können. Wichtig: Unterschätzen Sie einen Parkrempler niemals leichtfertig.
Diese Pflicht liegt bei dem Unfallverursacher, wobei er laut Versicherungsvertragsrecht allerhöchstens 7 Tage für die Schadenmeldung hat. Wir erstellen als Die-Unfallhelfer das Gutachten binnen 24 Stunden und reichen es bei der Versicherung zeitnah ein, sodass auch von Ihrer Seite aus eine Schadenmeldung erfolgen wird.
Die konkrete Schadenshöhe bzw. das Überschreiten der Bagatellschadengrenze ist im Einzelfall entscheidend: Liegt der Unfallschaden über 1.000 Euro laut BGH sollten Sie als Geschädigter ein für Sie kostenloses Gutachten nutzen. Ein Kostenvoranschlag ist nicht beweissichernd, er berücksichtigt im Gegensatz zum Gutachten weder Nutzungsausfall noch unfallbedingte Wertminderung.
Bei Verkehrsunfall im Ausland immer die Polizei zur Unfallaufnahme rufen (bei Miet- oder Leasingwagen ist das üblicherweise vertraglich vorgeschrieben). Mit einem Regulierungsbeauftragen kann die Schadenabwicklung oft von Deutschland aus erfolgen. Treffen Sie mit einem im Handschuhfach in der Zielsprache griffbereiten Europäischen Unfallbericht entsprechende Vorkehrungen.
Rufen Sie die Polizei, falls der Unfallgegner keine Anschrift in Deutschland hat oder sich nicht kooperativ zeigt. Dokumentieren Sie den Unfallhergang mit Unfallbericht, Fotos und Zeugenaussagen. In vielen Fällen ist eine Schadenabwicklung über das Deutsche Büro Grüne Karte e. V. (DBGK) möglich. Grundsätzlich greift das Schadensrecht des jeweiligen Landes, in dem der Unfall passiert ist.
Laien können einen vermeintlich (!) kleinen Bagatellschaden nicht sicher abgrenzen. Liegt mehr als ein Bagatellschaden (über 1.000 Euro) vor, ist auch Wertminderung als Schadenersatzanspruch ein Thema. Lassen Sie uns als Kfz Gutachter in Hamburg auf den Schaden schauen: Unter der energieabsorbierenden Verkleidung kann ein enormer Schaden liegen.
Bei eigener Unschuld und Reparaturkosten oberhalb der Bagatellgrenze (> 1.000 Euro Reparaturkosten) muss die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten komplett tragen, auch für einen hinzugezogenen Anwalt. Durch eine Abtretungserklärung müssen Sie als Geschädigter zu keiner Zeit in Vorkasse gehen.
Bei Schäden über der Bagatellgrenze von ca. 1.000 Euro ist von einem Unfallwagen auszugehen, Wertminderung ist dann ein Schadenersatzanspruch von Unfallgeschädigten. Besonders bei strukturellen Schäden und dem Austausch von Fahrzeugteilen ist vom Verlust der Unfallfreiheit auszugehen.
Es gibt keine konkrete gesetzliche Frist, aber alleine aus Gründen der Plausibilität und Rekonstruktion sollten Sie sich als Geschädigter nach dem Unfall schnellstmöglich Die-Unfallhelfer in Hamburg für Soforthilfe anrufen. So sind Sie auf der sicheren Seite der Schadenregulierung.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Schadenregulierungsdauer meistens zwischen 4 und 8 Wochen liegt: mit eigenem Gutachter und lückenloser Beweissicherung geht es am schnellsten! Und: durch eine Reparaturkostenübernahmeerklärung kann Ihr Fahrzeug wesentlich schneller repariert werden.
Wichtig zu wissen für Unfallgeschädigte: Viele Kürzungen erfolgen automatisch, teils mit KI, gerade bei fiktiver Abrechnung. Gehen Sie gegen jede Kürzung vor! Wir vermitteln Ihnen als Kfz-Sachverständigenbüro in Hamburg bei Bedarf den Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Mit einer Abtretungserklärung können Forderungen an einen neuen Gläubiger übertragen werden. Heißt für Sie als Geschädigter nach Unfall konkret: Mit Ihrer Unterschrift müssen Sie nicht in Vorkasse gehen, wir rechnen als Kfz Gutachter unsere Kosten direkt mit der eintrittspflichtigen Versicherung ab.
Wichtig: Die Diagnose Totalschaden sollte im Haftpflichtfall ein versicherungsunabhängiger Sachverständiger stellen. Grundsätzlich zahlt die Versicherung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert laut Gutachten aus. Hinzu kommt eine Nutzungsausfallentschädigung von bis zu 16 Tagen. Wir berechnen alle Ansprüche!
Häufige Fragen von Unfallverursachern
Wichtig: Bleiben Sie am Unfallort, alles andere wäre strafbare Unfallflucht. Bei Parkrempler mindestens 30 Minuten warten, ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht. Rufen Sie ggf. die Polizei zum Unfallort und nehmen Sie zeitnah die Schadensmeldung vor. Bei geringfügigem Schaden sollten Sie die Regulierung aus eigener Tasche ohne Versicherung durchrechnen (Hochstufung droht).
Rechtlich muss die Polizei zum Unfallort gerufen werden, sobald Verletzte zu beklagen sind (Stichwort Personenschaden) oder der Sachschaden sehr hoch ist. Auch bei Fahrerflucht oder aggressivem Unfallgegner ist es ratsam, die Polizei zum Unfallort zu rufen.
Sichern Sie die Unfallstelle und nehmen Sie die Beweissicherung mit einem Unfallbericht und Fotos vor. Melden Sie den selbst verursachten Schaden Ihrer Versicherung, damit diese eintrittspflichtig wird. Für die Schäden am eigenen Fahrzeug ist eine Vollkaskoversicherung notwendig.
Folgeunfälle sind zu vermeiden: Die Sicherung der Unfallstell hat oberste Priorität. Rufen Sie unter 112 den Rettungsdienst und leisten Sie bis zum Eintreffen Erste Hilfe. Falsch ist es nur, nicht zu helfen. Erst dann können Sie sich dem formalen Teil der Unfallaufnahme mit Unfallbericht etc. zuwenden.
Bleiben Sie ruhig und stellen Sie sich den Konsequenzen am Unfallort. Die Unfallstelle ist mit oberster Prio zu sichern, dann bei Bedarf Rettungskräfte anfordern und Erste Hilfe leisten. Lesen Sie unsere Ratgeber mit wertvollen Informationen, die wir Ihnen als Die-Unfallhelfer unter dem Reiter Tipps zusammengestellt haben.
Schäden am gegnerischen Fahrzeug zahlt die Haftpflichtversicherung, außer bei Vorsatz ober grober Fahrlässigkeit bis zur maximalen Deckungssumme. Für Schäden am eigenen Fahrzeug ist eine Vollkaskoversicherung notwendig, wobei hier höhere Beiträge durch den Verlust der Schadenfreiheitsklasse drohen.
Es handelt sich um Schäden am eigenen Fahrzeug, für die die Teilkasko (bei Elementarschäden, Diebstahl, Vandalismus, Wildunfall) oder die Vollkaskoversicherung (Blechschaden) greift. Im Gegensatz zur verpflichtenden Haftpflicht ist eine Kaskoversicherung freiwillig, bei Neuwagen aber dringend zu empfehlen.
Alle Unfallbeteiligten haben Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten am Unfallort zu beachten. Laut § 34 StVO müssen Unfallverursacher Sicherheit gewährleisten und die Schadenregulierung ermöglichen. Hierzu ist eine fristgerechte Schadenmeldung notwendig, wobei sich Detail aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag ergeben.
Häufige Fragen bei unklarer Schuldfrage
Nicht vorschnell die Hauptschuld einreden lassen und eine aussagekräftige Beweissicherung vornehmen, anhand derer Versicherungen die Haftungsquote festlegen. Die Versicherungen springen dann anteilig ein. Bei strittiger Schuldfrage kann auch eine Gerichtsentscheidung erforderlich werden.
Bei unklarer Schuldfrage kann es zu Verzögerungen bei der Schadenregulierung bis hin zu einem Gerichtsverfahren kommen. Ein unfallanalytisches Gutachten kann ggf. den entscheidenden Hinweis geben. Daher sollten Sie im Zweifelsfall in Hamburg Die-Unfallhelfer für eine unverbindliche Erstberatung kontaktieren: Nutzen Sie jahrelange Erfahrungswerte!
Die Polizeibeamten weisen im Unfallbericht nicht immer die Schuld zu, meistens nur in sehr eindeutigen Fällen. Der mutmaßliche Unfallverursacher bekommt die Ziffer 01. Wichtig zu wissen: Versicherungen und in letzter Instanz Gerichte sind für die Einordnung der Schuldfrage final zuständig.
Laut Versicherungsrecht (vergleiche § 86 VVG) greift diese Regelung bei Verkehrsunfällen mit Teilschuld. Mit dem Quotenvorrecht kommen die eigene Kaskoversicherung und die gegnerische Haftpflicht zum Einsatz, was finanziell oft von Vorteil ist. So kann z.B. die Selbstbeteiligung entfallen und auch keine Rückstufung erfolgen je nach Szenario.
Ab ca. 20 Unfallfahrzeugen und unklarem Hergang auf der Autobahn greift seit dem Jahr 2015 die 100 % Regelung als vereinfachtes Verfahren. Das bedeutet, dass die eigene Kfz-Haftpflicht jeweils für den Schaden am eigenen Fahrzeug in voller Höhe greift. Rückstufung durch Verlust des Schadenfreiheitsrabatts in dann kein Thema.
Wenn's kracht, sind Die-Unfallhelfer in Hamburg schnell da!
Sie wissen nun, was nach Unfall zu tun ist. Ist Ihre Frage nicht dabei oder wollen Sie den Schaden sofort in professionelle Hände legen? Ein Anruf oder Ihre Schadensmeldung reicht. Danke für Ihr Vertrauen!
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