Unfall, was tun als Geschädigter?
Auf 100 % Gutachterunabhängigkeit kommt es an!


Kurzfassung:
Unfall, was tun als Geschädigter? Dieser Ratgeber zeigt alle Schritte und die Wichtigkeit, selbst einen neutralen Kfz-Sachverständigen nach einem unverschuldeten Autounfall einzuschalten. Nach Sicherung der Unfallstelle kommt es auf eine aussagekräftige Beweissicherung an. Lasse Dich nicht auf das gegnerische Schadenmanagement ein. Du hast mit Ausnahme von Bagatellschäden das Recht, ein versicherungsunabhängiges Schadengutachten erstellen zu lassen.

Ratlos nach dem Crash? Sei nicht wie Max
Sei nicht wie Max, begehe keinen Kardinalfehler. Max wusste das nicht und hat mit einem Kostenvoranschlag viel Geld verloren.
Ablauf an der Unfallstelle:
Was tun als Geschädigter?
Prio 1: Unfallstelle sichern
Alle Unfallbeteiligten haben sich den unmittelbaren Konsequenzen zu stellen, Fahrerflucht ist laut § 142 StGB strafbar. Der Unfallort ist mit Warndreieck, Warnblinkanlage etc. zu sichern. Folgeunfälle sind zu vermeiden, bringe Dich in Sicherheit (z. B. hinter der Leitplanke auf der Autobahn).
Prio 2: Notruf absetzen bei Verletzten
Um schnellstmöglich eine professionelle medizinische Versorgung zu gewährleisten, sind Rettungskräfte zu verständigen. Bis zum Eintreffen ist Erste Hilfe zu leisten.
Prio 3: Gutachter nach Unfall anrufen
Nun geht es an die formale Unfallaufnahme und die wichtige Beweissicherung. Du kannst sofort Die-Unfallhelfer im Großraum Hamburg anrufen, um Dich beraten zu lassen. Der Unfallhergang muss für Außenstehende nachvollziehbar sein.
Häufige Fragen
Die-Unfallhelfer liefern Antworten & schnelle Hilfe!
Alle Unfallbeteiligten haben die Unfallstelle zu sichern, bei Verletzten sind Rettungswagen und Polizei zu verständigen. Dann müssen alle Unfallbeteiligten bei der Schadensaufnahme mitwirken, Daten austauschen etc. Der Schadenverursacher meldet den Schaden seinem Versicherer.
Bei einem Bagatellschaden bzw. leichten Blechschaden (Parkrempler) nicht. Sobald Autofahrer oder andere Verkehrsteilnehmer verletzt worden sind, ist zwingend die Polizei zum Unfallort zu rufen. Die Beamten helfen ggf. auch bei der Ausarbeitung eines Unfallberichts (inkl. Unfallskizze).
Ja, wenn der Unfallwagen reparaturbedingt einige Tage ausfällt. Du kannst auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners ein gleichwertiges Fahrzeug anmieten oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung einfordern. Wir beraten Geschädigte individuell zu allen Optionen.
Haben Sie weitere Fragen? Jetzt persönlich beraten lassen:
Achtung!
Kfz-Versicherungen kürzen gerne
Gegnerische Haftpflichtversicherungen kürzen, wenn man ihnen die Regie überlässt. Das kannst Du konsequent verhindern, indem Du als Geschädigter selbst einen unparteiischen Kfz Gutachter beauftragst.
Vorsicht auch vor Serviceversprechen der Gegenseite: Ein Kostenvoranschlag ist ohne Kenntnis der Schadenhöhe ein eindeutiger Versuch, auf Deine Kosten Geld zu sparen. Das musste Max nach einem Autounfall schmerzlich erfahren, als er sich ohne Rechtsanwalt auf das gegnerische Schadenmanagement eingelassen hat.
Schaden nach Unfall melden:
Aber wem?
Polizei?
Nur nach einem Autounfall mit Personenschaden Pflicht, bei strittiger Schuldfrage, aggressivem oder flüchtendem Unfallverursacher aber dringend zu empfehlen.
Eigene Versicherung?
Zwecks Beweissicherung und bei möglicher Teilschuld ist die prophylaktische Meldung eines Unfallschadens sicher sinnvoll. Eventuell kommt das Quotenvorrecht zum Tragen.
Versicherung des Schädigers?
Mit dem Kennzeichen ist das via Zentralruf der Autoversicherer leicht möglich und zur Absicherung von Ansprüchen sinnvoll. Wer sich an einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen nach einem Unfall wendet, muss sich um Formalitäten wie diese keine Sorgen machen.
Werkstatt oder Autohaus?
Beide sind im Regelfall nicht auf die Schadensregulierung spezialisiert und bei einem großen Schadensumfang wäre ein Kostenvoranschlag finanziell nachteilig. Die Reparatur darf ohnehin erst nach einer Kostenübernahmeerklärung erfolgen, um maximale Sicherheit als Unfallopfer zu genießen. Auch hierfür ist das Sachverständigengutachten die Basis.
Leasinggesellschaft?
Ja, bei Leasingfahrzeugen oder auch Finanzierungen muss im Schadensfall schnellstmöglich eine Schadensmeldung erfolgen. Bank oder Leasinggeber sind die Eigentümer des Fahrzeugs. Das konkrete Vorgehen im Schadensfall ist im Versicherungsvertrag geregelt.
Unfall im Ausland?
Zur Unfallaufnahme sollte immer die Polizei gerufen werden. Der bereits erwähnte Unfallbericht ist beim ADAC in vielen Sprachen verfügbar. Es gilt das Schadensrecht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Meistens kann die Schadenabwicklung mit einem Regulierungsbeauftragten von Deutschland aus durchgeführt werden. Bei einem Unfall mit einem Mietwagen im Ausland ist der Vermieter sofort anzurufen, das weitere Vorgehen ergibt sich unmittelbar daraus.
Wusstest Du eigentlich, dass ...
die Bagatellschadensgrenze laut BGH-Urteil bei ca. 1.000 Euro Reparaturkosten liegt? Diese Grenze ist wichtig für Unfallgeschädigte, denn sie eröffnet mit einem kostenlosen Schadengutachten weitreichende Optionen!
In der Praxis ist es so, dass die Bagatellgrenze in fast 90 % der Fälle überschritten ist. Vermeintlich kleine Schäden sind nicht zu unterschätzen, der wahre Schadensumfang kann im Verborgenen liegen. Die-Unfallhelfer überlassen mit unabhängiger Begutachtung nichts dem Zufall!
Vorschnelle Lösungen ohne Versicherung mit Blick auf den Verlust der Schadenfreiheitsklasse sind zu unterlassen. Die objektiv bezifferte Schadenssumme sollte die Entscheidungsgrundlage sein.
Schuldfrage:
Was beachten als Geschädigter nach Unfall?
Wer sich als Geschädigter sieht, hat die Schuld bereits beantwortet! Es handelt sich um einen Haftpflichtschaden, der von der Kfz-Versicherung des Unfallgegners reguliert wird. Das bedeutet aber nicht, dass Du Dich auf den gestellten Versicherungssachverständigen einlassen musst!
Beweismittel über das Unfallgeschehen sammeln
In jedem Fall und insbesondere bei strittiger Unfallschuld ist es wichtig, an eine vollständige Beweisaufnahme am Unfallort zu denken. Fotos von Schäden sind zu schießen, Zeugen zu befragen, alle Daten auszutauschen. Niemand sollte sich am Unfallort zu einem Schuldeingeständnis hinreißen lassen. Mit etwas Abstand und Blick auf die objektiven Fakten kann sich die Schuldfrage ganz eindeutig darstellen.
Rechte & Pflichten:
Was ist zu beachten nach einem Unfall als Geschädigter?
Mit Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten sind wesentliche Anforderungen bekannt. Alle Unfallbeteiligten müssen dazu beitragen, den Schaden zu dokumentieren und somit regulieren zu können.
Für Unfallgeschädigte ist zudem die Schadenminderungspflicht zu beachten. Es dürfen keine unwirtschaftlichen Entscheidungen zu Lasten der gegnerischen Haftpflichtversicherung getroffen werden. Das wäre er Fall, wenn das Unfallfahrzeug hunderte Kilometer abgeschleppt werden würde. Mit Profihilfe bei der Schadenregulierung brauchst Du Dir über Pflichten keine Sorgen machen!
Checkliste mit Rechten als Geschädigter nach Unfall:
Diese Schadenspositionen stehen Dir zu!
Wichtig! Über diese und weitere Ansprüche wird Dich nur ein versicherungsunabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro aufklären. Die Gegenseite hat kein finanzielles Interesse daran, Unfallgeschädigte über ihre Rechte aufzuklären.
Nutzungsausfall als Unfallgeschädigter
Kann das Unfallfahrzeug reparaturbedingt nicht benutzt werden, stellt das einen ersatzpflichtigen Vermögensschaden dar. Im Unfallgutachten werden entsprechend Angaben zum Nutzungsausfall gemacht. Alternativ kannst Du Dich für einen Mietwagen entscheiden, um mobil zu bleiben.
Eigenen Gutachter einschalten
Du bist Geschädigter, kein Versicherungsnehmer bei einem Haftpflichtschaden. Insofern besteht anders als in der Kaskoversicherung kein Weisungsrecht der gegnerischen Versicherung, Du kannst selbst die Regie übernehmen bzw. sie in professionelle Hände legen, ohne Gutachterkosten zahlen zu müssen. Das erspart viel Arbeit, Ärger und vor allem unberechtigte Kürzungen (z. B. bei Reparaturkosten, Verbringungskosten etc.).
Anwalt ohne Kosten hinzuziehen
Bei klarer Schuldfrage kannst Du als Geschädigter auf Kosten der Gegenseite einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen, um Dich gegen Kürzungen oder Zahlungsverweigerung entschieden zu wehren. Der Gesetzgeber möchte so Waffengleichheit sicherstellen.
Schadenersatz für unfallbedingte Wertminderung des Autos
Trotz fachmännischer Reparatur wird der Unfallwagen im Wert gemindert bleiben, wofür Geschädigten Schadenersatz zusteht. Im Schadengutachten wird der merkantile Minderwert berechnet, in einem Kostenvoranschlag nicht. Bei einem Totalschaden erstatten eintrittspflichtige Autoversicherer die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert für das verunfallte Auto.
Schmerzensgeldansprüche bei Personenschaden
Wer eine unfallbedingte Verletzung erleidet und ein ärztliches Attest vorweist, kann mit Rechtsbeistand Schmerzensgeld sowie weitere Ansprüche (Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten etc.). durchsetzen.

Zusammenfassung:
Du weißt jetzt, was in der Ausnahmesituation nach einem Verkehrsunfall zu tun ist und worauf es für Deine Rechte und finanziellen Interessen ankommt. Wer maximal und schnell entschädigt den Schaden am Fahrzeug hinter sich lassen möchte, lässt sich NICHT wie Max auf das gegnerische Schadensmanagement ein. Denn damit sind Kürzungen vorprogrammiert, das sollte kein Geschädigter als Kardinalfehler tun! Geschädigte haben viele Rechte, Die-Unfallhelfer sorgen für die Durchsetzung.