Nutzungsausfallentschädigung für Auto einfordern?
Nach Unfall sind Ihre Schadenersatzansprüche umfassend!
Ihr Auto steht unfallbedingt nicht zur Verfügung? Das ist ein schadenersatzpflichtiger Vermögensschaden, für den die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ebenso wie für Reparaturkosten, Wertminderung, Gutachtenkosten, Anwaltshonorar etc. in der Eintrittspflicht steht! Dieser Ratgeber beleuchtet neben Voraussetzungen auch die Rechtsprechung (BGH).
Die-Unfallhelfer beziffern mit einem Schadengutachten ALLE Ansprüche umfassend: Je neuer und teurer Ihr Fahrzeug, desto mehr Nutzungsausfall bekommen Sie!
Kurzfassung:
Was ist die Nutzungsausfallentschädigung (Kfz)?
Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert Nutzungsausfall als "Vermögensschaden bei Nichtbeschaffung eines Ersatzwagens", konkret für die Zeit des Verlusts der Gebrauchsmöglichkeit (vergl. Aktenzeichen III ZR 137/62).
Das Auto ist ein Vermögensbestandteil, die entgangene Nutzung (der Nutzwert) ist schadenersatzpflichtig.
Der Anspruch liegt zwischen 23 und bis 175 Euro pro Tag.
Alter des PKW, Fahrzeugklasse & Ausfalldauer bestimmen die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung.
Zentrale Voraussetzungen: Nutzungswille & Nutzungsmöglichkeit.
Der Zweitwageneinwand von Kfz-Versicherern greift nicht pauschal.
Grundsätzlich können Geschädigte zwischen Nutzungsausfall und Ersatzfahrzeug wählen.
Nutzungsentschädigung ist eigentumsabhängig: Bei einem Leasingfahrzeug entgeht die Nutzung rechtlich gesehen dem Leasinggeber!
Bei der Nutzungsausfalldauer setzt die Schadensminderungspflicht Grenzen: Bei Totalschaden sind aber bis zu 16 Tage üblich!
Max hatte einen Unfall:
Nutzungsausfall kannte er nicht!
Max hatte einen unverschuldeten Unfall, wusste aber nicht, dass er bei 3.200 Euro Reparaturkosten Anspruch auf ein Schadensgutachten hat, das auch Angaben zu Nutzungsausfall und Wertminderung beziffert.
Er hat sich vorschnell auf einen Kostenvoranschlag eingelassen und somit auf mehrere hundert Euro bei der Schadenregulierung "verzichtet". Für seinen Audi A8 3,3 TDI hätten ihm pro Tag (!) in Gruppe K 119 Euro zugestanden.
Sei schlauer als Max: Jetzt Schaden gutachterlich prüfen lassen!
Beispielrechnung:
Wie Nutzungsausfall für einem Auto nach dem Unfall berechnen?
Grundsätzlich gilt für die Berechnung der Entschädigung: Mit Profis wie Die-Unfallhelfer an Ihrer Seite kommt dieses Thema automatisch auf die Schadenabrechnung, während die gegnerische Versicherung es unter den Tisch fallen lassen möchte oder auf die Schadenminderungspflicht verweist. Wir ordnen Ihr Fahrzeug im Rahmen der Schadenbegutachtung ein und berechnen so die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung.
Bei Nutzungsausfall geht es um viel Geld: Ihr Geld! Fahren Sie einen drei Jahre alten Ford Galaxy (Gruppe G, Tagessatz 59 Euro), steht Ihnen bei einer Ausfalldauer von 6 Tagen 354 Euro Nutzungsausfall zu. Bei einem Totalschaden und 14 Tagen für die Ersatzbeschaffung wären es sogar 826 Euro.
Häufige Fragen zur Nutzungsausfallentschädigung:
Antworten vom Experten
Nutzungsausfallentschädigung & fiktive Abrechnung:
Was gilt?
Gerade bei fiktiver Abrechnung (Schadensauszahlung) als Alternative zur Reparatur lassen Kfz-Versicherer keinen Kürzungsversuch aus! Daher sollten Sie diesen Weg bei einem unverschuldeten Unfall nur mit versicherungsunabhängigen Kfz-Gutachter gehen.
Beim Nachweis einer Reparatur oder Teilreparatur nach fiktiver Abrechnung ist es für Geschädigte möglich, Nutzungsausfall einzufordern. Eine Nutzungsausfallbestätigung kann eine Reparaturrechnung ersetzen.
Vor- und Nachteile:
Nutzungsausfall nach Unfall einfordern?
Expertenwissen:
Das beeinflusst die Höhe Ihrer Nutzungsausfallentschädigung!
Maßgeblich ist bei einem Reparaturschaden die Dauer der fachgerechten Reparatur. Der Zeitraum kann sich verlängern, falls die Lieferzeit für Verzögerungen sorgt (Urteil AG Würzburg, Aktenzeichen 34 C / 788/16) oder das Fahrzeug aufgrund einer fehlerhaften Reparatur erneut in die Werkstatt muss (Urteil AG Siegen mit dem Aktenzeichen 14 C 437/23). Letztlich zählt der tatsächliche Ausfallzeitraum ab dem Unfalltag, die Reparaturbestätigung der Werkstatt ist wichtig.
Spezialfälle:
Nutzungsausfall für Wohnmobil, Anhänger etc.?
Für Motorräder gibt es eine separate Ausfalltabelle! Wird ein Motorrad wie ein Auto für die täglichen Wege zur Arbeit und nicht wie ein reines Freizeitfahrzeug genutzt, besteht bei reparaturbedürftigem Schaden Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung.
Freizeit- vs. Familienfahrzeug
Für reine Freizeitfahrzeuge wie Quads, Trikes, Wohnmobile etc. besteht kein Anspruch auf Nutzungsausfall. Im Einzelfall entscheidet aber die konkrete Fahrzeugnutzung: So kann ein Camping-Kastenwagen je nach Nutzungsprofil durchaus auch ein Familienfahrzeug im Lebensalltag sein.
Oldtimer und gewerblich genutzte Fahrzeuge
Gewerblicher Nutzungsentgang ist konkret nachzuweisen, hier gibt es keine pauschalen Tabellen wie Schwacke. Auch für Luxusgüter wie Oldtimer, Liebhaberfahrzeuge oder teure Sportwagen besteht eventuell kein Anspruch auf Nutzungsausfall, wenn es für die normale Lebenshaltung nicht notwendig ist oder ein Zweitwagen vorhanden ist (vergl. Urteil OLG Düsseldorf mit dem Aktenzeichen I-1 U 50/11).
Eurotaxschwacke Tabelle nach Küppersbusch:
Profis ordnen Ihr Fahrzeug richtig ein!
Um Ihre Nutzungsausfallentschädigung berechnen zu können, reicht für Profis wie Die-Unfallhelfer ein Blick auf die Nutzungsausfalltabelle. Sie enthält Daten für mehr als 38.000 Fahrzeugmodelle!
Sie müssen sich dank umfangreichem Service bei der Schadenregulierung also keine gesonderte Mühe machen: Wir haben automatisch sämtliche Schadenersatzansprüche auf dem Bildschirm.
Mit uns haben Sie den Nutzungsausfall auf dem Schirm!
Mit dieser abschließenden Checkliste können Sie prüfen, ob Nutzungsausfall nach Unfall mit Ihrem Auto ein Thema ist (gilt für Total- und Reparaturschaden). Wir beraten Sie als Geschädigter individuell zu diesen Voraussetzungen, die für eine Nutzungsausfallentschädigung gegeben sein müssen:
Nutzungsausfall, Wertminderung, Reparaturkosten, Unkostenpauschale, Schmerzensgeld etc.: Wir denken an alle Schadenersatzansprüche, die in Frage kommen.
